Rechtsinformationen - Französisches Recht

Immobilienkauf

Der Immobilienkauf in Frankreich weist einige Besonderheiten auf, die der Käufer beachten muss. 

Der Notar in Frankreich ist Interessenvertreter der Partei, die ihn beauftragt hat (z.B. Verkäufer). Der Käufer muss daher damit rechnen, dass ihm im Vertrag bestimmte Lasten einseitig auferlegt werden. So findet häufig eine Ablösung der auf dem Grundbesitz liegenden Hypotheken nicht statt, was für den Käufer nachträglich zu einer erhöhten Zahlung führen kann. 

Weitere Informationen zum Thema Immobilienkauf finden Sie in der Rubrik Aufsätze.

Einzug von Forderungen

Der Einzug von Forderungen unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem Verfahren in Deutschland. Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem der Gläubiger seinen Anspruch anhand aussagekräftiger Belege (Vertrag, Lieferschein) belegen muss. Das Gerichtsverfahren in Frankreich dauert deutlich länger als in Deutschland. Vorschriften zur Beschleunigung des Gerichtsverfahrens kennt das Verfahren nicht.

Das Gerichtsverfahren ist für den Gläubiger in Frankreich kostenfrei.

Erbrecht

Das französische Erbrecht weicht in wesentlichen Punkten von dem deutschen Erbrecht ab. Die Erbrechtsstellung der Kinder ist deutlich stärker ausgeprägt als im deutschen Recht.

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft beträgt 10 Jahre. Ein gegenseitiges Testament unter Ehegatten auf den längst lebenden Teil ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Die Notare nehmen hoheitliche Aufgaben bei der Ausstellung des Erbscheins sowie der Erbteilung wahr.

Die Europäische Erbrechtsverordnung aus dem Jahr 2015 findet auch in Frankreich Anwendung.

Vertragsrecht

Verträge bilden die Grundlage für die Entstehung von rechtlichen Beziehungen zwischen 2 Parteien. Verträge können notleidend werden: Sie haben als Unternehmer von Deutschland aus Waren nach Frankreich geliefert. Der gewerbliche Abnehmer bemängelt die Kaufsache.

Sie haben in Frankreich einen PKW oder eine andere Ware gekauft. Es stellt sich nach der Rückkehr in Deutschland heraus, dass der PKW bzw. die Ware mangelhaft sind. Wir regeln für Sie die Abwicklung notleidend gewordener Verträge und setzen ihr gutes Recht im jeweiligen Land durch.

Verkehrsunfall

 Im Fall eines Verkehrsunfalls ist es wichtig, am Unfallort einen Nachweis über die Unfallbeteiligung des Gegners anzufertigen. Dies geschieht in der Regel über einen schriftlichen Unfallbericht, den sog. „constat amiable“. Die Polizei nimmt nur Verkehrsunfälle auf, bei denen Personen verletzt worden sind.

Die Ersatzansprüche für Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall sind deutlich niedriger als in Deutschland.

Personenschäden werden nach anderen Grundsätzen reguliert als in Deutschland.

Insolvenzrecht

Die Kanzlei führt für gewerbliche Schuldner Privatinsolvenzverfahren in Frankreich durch. Bei einer Wohnsitznahme in Frankreich ist eine Entschuldung in 1-2 Jahren möglich. 

Weitere Informationen zur Privatinsolvenz in Frankreich erhalten Sie unter der Rubrik Aufsätze.